24 Stunden Pflege
Zuschuss für 24 Stunden Betreuung
Höhe der staatlichen Förderung.
Die Höhe der staatlichen Förderung des Bundessozialamtes beträgt € 550,00 pro Monat.
Vorrausetzungen.
Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt € 2.500 netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.
Weiters muss ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 (in NÖ ab der Stufe 1) nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz bestehen.
Informationen und Anträge.
www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung
Pflegegeld
Zweck des Pflegegeldes.
Das Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen.
Höhe des Pflegegeldes (ab 1.1.2011).
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölfmal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand und in sieben Stufen unterteilt:
• Stufe 1 (Pflegeaufwand über 60 Stunden) - EUR 154,20
• Stufe 2 (Pflegeaufwand über 85 Stunden) - EUR 284,30
• Stufe 3 (Pflegeaufwand über 120 Stunden) - EUR 442,90
• Stufe 4 (Pflegeaufwand über 160 Stunden) - EUR 664,30
• Stufe 5 (über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft) - EUR 902,30
• Stufe 6 (über 180 Stunden + unkoordinierte Betreuung) - EUR 1.260,00
• Stufe 7 (über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit) - EUR 1.655,80
Informationen und Anträge.
Telefonisch Montags bis Samtags durchgehend von 09:00 - 22:00 und Sonntags von 10:00 - 18:00 Uhr.
0800 100 300 (kostenlos)